FAQ zu Kur, GVA oder Reha im Bärenhof Bad Gastein

Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Sie möchten gerne mehr zu Ihrem Aufenthalt, medizinischen Voraussetzungen und Ihrem Anspruch auf Gesundheitsleistungen erfahren? Finden Sie hier alles Wissenswerte aus unserer langjährigen Erfahrung. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, ist unser Bärenhof-Gesundheitsteam gerne für Sie da.

Rund um die Antragstellung zu Ihrem Gesundheitsurlaub

GVA und Kur sind freiwillige Leistungen der österreichischen Sozialversicherungsträger, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Allerdings haben alle gesetzlich Versicherten in Österreich und Deutschland bei entsprechend medizinischer Voraussetzung Anspruch auf Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Ihre zuständige Versicherung informiert Sie über die jeweiligen Rahmenbedingungen. Kuranträge werden über Haus- oder FachärztInnen gestellt, in jedem Fall erfolgt eine individuelle Prüfung. Gegebenenfalls werden Sie zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst eingeladen.

Wichtige Information: Das Gesundheitszentrum Bärenhof bietet für ÖsterreicherInnen Gesundheitsvorsorge Aktiv sowie Kur an. Reha-Maßnahmen sind PatientInnen aus Deutschland und Südtirol vorbehalten.

 

Hilfreiche Links:

Pensionsversicherungsanstalt ↗ (Gesundheitsvorsorge Aktiv)

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ↗ (Kurheilverfahren)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ↗ (Kurheilverfahren)

Ja, eine bewilligte Kur gilt in Österreich als Krankenstand. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers oder auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig, damit er planen kann.

Für Deutschland ist es ähnlich gelagert: Ambulante Kuren gelten als Urlaub, Reha-Aufenthalte als Krankenstand.

Ja, der ärztliche Befund ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung Ihres Versicherungsträgers im Rahmen der Antragstellung. Ihre behandelnden HausärztInnen oder FachärztInnen kennen Ihre Lage am besten und können die Notwendigkeit eines Gesundheitsaufenthalts gut einschätzen.

Natürlich, jederzeit. Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie aktiv auf Gesundheitsvorsorge setzen. Wir beraten Sie gerne zu unseren Therapieangeboten, die individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt werden können. Zusätzlich haben wir Kurpakete zum Fixpreis im Angebot, die Ihren Gesundheitsaufenthalt besonders attraktiv machen. Aus Erfahrung können wir Ihnen zusätzlich den einen oder anderen Tipp geben, wie Ihre Versicherung einen Teil der Behandlungen unterstützen will.

Grundsätzlich kann bei medizinischer Notwendigkeit innerhalb von fünf Jahren maximal zweimal ein Antrag gestellt werden. Bei besonderer medizinischer Begründung wie bei MS-PatientInnen mit häufigen Schüben oder PatientInnen mit Morbus Bechterew ist ein regelmäßigerer Aufenthalt möglich.

Sie haben die Möglichkeit, mit Unterstützung Ihrer behandelnden (Fach-)ÄrztInnen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Für PatientInnen in Deutschland kann in Härtefällen sogar eine Klage vor dem Sozialgericht infrage kommen. Ein neuerlicher Antrag kann bei wesentlicher Verschlechterung Ihres gesundheitlichen Zustands bzw. einer erneuten Erkrankung eingebracht werden. Wir beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie mit unserem langjährigen Wissen.

Nein, nicht direkt. Allerdings können Sie auf Ihrem Antragsformular eine Wunscheinrichtung angeben. Ein wesentliches Argument für einen Aufenthalt im Gesundheitszentrum Bärenhof ist unsere ortsgebundene Radon-Heiltherapie. Meistens wird Ihrem Wunsch nachgekommen. Voraussetzungen sind:

  • Die Partnereinrichtung verfügt über einen direkten Abrechnungsvertrag mit Ihrem Kostenträger.
  • Die Einrichtung bietet die geforderten Therapien in optimaler Qualität für Ihre Indikation an.

Grundsätzlich kann der Aufenthaltsort jedoch nicht selbst gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit eines Einspruchs, wenn Ihre Wünsche nicht berücksichtigt wurden.

Bestimmte Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen können gegen einen Kuraufenthalt sprechen. Dabei wird zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen unterschieden.

Eine Kur ist grundsätzlich nicht möglich bei:

  • akuten oder nicht ausreichend stabilisierten Erkrankungen mit schweren Funktionseinschränkungen, insbesondere bei Herz-, Leber- oder Niereninsuffizienz
  • akuten Psychosen
  • akutem Querschnittsyndrom
  • akuten entzündlichen Erkrankungen oder Infektionskrankheiten, zum Beispiel Tuberkulose oder Hepatitis
  • laufender Chemo- oder Strahlentherapie sowie anderen stark belastenden oder zeitintensiven Therapieformen
  • schweren Durchblutungsstörungen mit nicht heilenden Hautgeschwüren
  • Schwangerschaft
  • Drogenabhängigkeit oder Alkoholkrankheit
  • akuten hormonellen Entgleisungen, beispielsweise der Schilddrüse
  • fortgeschrittenem geistigem Abbau mit Desorientierung, Verwirrtheit, fehlender Motivation oder rascher Erschöpfung
  • stark reduziertem Allgemein- und Ernährungszustand
  • massiver Inkontinenz ohne Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • erhöhtem Pflegebedarf, wenn dieser nicht durch eine Begleitperson abgedeckt werden kann

Eine individuelle medizinische Prüfung ist erforderlich bei:

  • Dialysepflicht
  • bösartigen Tumorerkrankungen
  • ausgeprägter Immunschwäche
  • massiver Inkontinenz bei vorhandener Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • chronischen, stabilen Erkrankungen mit schweren Funktionseinschränkungen, insbesondere bei Herz-, Leber- oder Niereninsuffizienz

Ob ein Kuraufenthalt möglich ist, wird in diesen Fällen individuell anhand des Gesundheitszustands und der bestehenden Risiken beurteilt.

Ihre Kur oder GVA wurde bewilligt. Wie geht es weiter?

Sobald die Bewilligung Ihres Kurantrags bei uns eingelangt ist, kontaktieren wir Sie telefonisch. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für Ihren dreiwöchigen Kuraufenthalt.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist nur möglich, wenn auf dem Kurantrag eine aktuelle Telefonnummer angegeben wurde. Liegt uns keine Telefonnummer vor, wird Ihnen ein Termin zugeteilt. Über diesen Termin informieren wir Sie schriftlich per Post.

Ja. Termine können aus medizinischen oder beruflichen Gründen verschoben werden.

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir gemeinsam einen neuen Termin vereinbaren können.

Ja. In unserem Haus gibt es ausschließlich Einzelbelegung. Sie erhalten daher automatisch ein Einzelzimmer.

Unsere Einzelzimmer sind mit 140 cm breiten Betten ausgestattet, sodass auch Übernachtungsbesuch möglich ist. Sollte Ihnen dieses Bett dafür zu klein sein, können Sie alternativ ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung buchen. Diese Variante eignet sich besonders, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin häufiger oder über einen längeren Zeitraum zu Besuch kommt.

Der Aufpreis für ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung beträgt 17,00 € pro Nacht, solange Sie das Zimmer alleine bewohnen.

Nein. Der Gasteiner Heilstollen ist nicht automatisch Bestandteil jeder Kur.

Damit eine Behandlung im Gasteiner Heilstollen berücksichtigt werden kann, muss diese bereits auf dem Kurantrag angegeben sein. Auch dann ist die Leistung jedoch nicht automatisch bewilligt. Die Genehmigung erfolgt durch den zuständigen Versicherungsträger.

Fragen Sie uns gerne bei unserem ersten Telefonat, ob für Sie auch eine Bewilligung für den Gasteiner Heilstollen vorliegt.

Sollten Sie während Ihres Kuraufenthalts erkranken, entscheidet die diensthabende Ärztin oder der diensthabende Arzt, welche medizinischen Maßnahmen notwendig sind.

Fragen zum Aufenthalt mit Partner

Selbstverständlich gerne! Will Ihre Begleitung auch eine Kur in Anspruch nehmen, muss diese ebenfalls per Antrag beim Versicherungsträger bewilligt werden. Unsere Gäste freuen sich auch oft über Besuch von zu Hause. Für Ihren Kurzaufenthalt während einer Kur im gemeinsamen Zimmer haben wir immer wieder bärige Besuchsangebote für Sie.

Grundsätzlich ist das möglich, wir haben mit zahlreichen österreichischen Versicherungsträgern Verträge zur Direktabrechnung. Somit können wir auch Paare mit unterschiedlichen Versicherungen gemeinsam aufnehmen. Fragen Sie uns zu den Möglichkeiten, die wir individuell für Sie gerne prüfen.

Sollte eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein, besteht die Möglichkeit eine Begleitperson zur Kur zu beantragen. Informieren Sie sich direkt beim zuständigen Versicherungsträger, ob dies in Ihrem speziellen Fall eine Option ist.

Fragen zur Kostenerstattung Ihres Gesundheitsaufenthalts

Wird Ihr Antrag bewilligt, übernimmt der Sozialversicherungsträger auch einen Großteil der Kosten. Abhängig von Ihrem Einkommen kann ein Selbstbehalt auf Sie zukommen, den wir direkt vor Ort im Bärenhof einheben. Weitere Informationen zum Selbstbehalt oder zur Befreiung erhalten Sie auf der Website Ihrer Sozialversicherung.

Die Nächtigungsabgabe ist von den Gästen selbst zu bezahlen. Sie wird zusätzlich zu den Kosten des Aufenthalts verrechnet.

Wird die Nächtigungsabgabe von den Versicherungsträgern übernommen?

Nein. Die Nächtigungsabgabe sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben werden nicht mehr von den Versicherungsträgern übernommen und sind daher direkt von den Gästen zu bezahlen.

Gebühren im Überblick

Nächtigungsabgabe:
4,00 € pro Person und Tag. Die Abgabe gilt für Gäste ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.

Mobilitätsbeitrag:
0,50 € pro Person und Tag. Dieser Beitrag ermöglicht die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland Salzburg.

Forschungsinstitutsabgabe:
Ab der 5. Nacht wird einmalig eine Abgabe von 1,10 € verrechnet.