FAQ zu Kur, GVA oder Reha im Bärenhof Bad Gastein

Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Sie möchten gerne mehr zu Ihrem Aufenthalt, medizinischen Voraussetzungen und Ihrem Anspruch auf Gesundheitsleistungen erfahren? Finden Sie hier alles Wissenswerte aus unserer langjährigen Erfahrung. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, ist unser Bärenhof-Gesundheitsteam gerne für Sie da.

Rund um die Antragstellung zu Ihrem Gesundheitsurlaub

GVA und Kur sind freiwillige Leistungen der österreichischen Sozialversicherungsträger, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Allerdings haben alle gesetzlich Versicherten in Österreich und Deutschland bei entsprechend medizinischer Voraussetzung Anspruch auf Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Ihre zuständige Versicherung informiert Sie über die jeweiligen Rahmenbedingungen. Kuranträge werden über Haus- oder FachärztInnen gestellt, in jedem Fall erfolgt eine individuelle Prüfung. Gegebenenfalls werden Sie zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst eingeladen.

Wichtige Information: Das Gesundheitszentrum Bärenhof bietet für ÖsterreicherInnen Gesundheitsvorsorge Aktiv sowie Kur an. Reha-Maßnahmen sind PatientInnen aus Deutschland und Südtirol vorbehalten.

 

Hilfreiche Links:

Pensionsversicherungsanstalt ↗ (Gesundheitsvorsorge Aktiv)

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ↗ (Kurheilverfahren)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ↗ (Kurheilverfahren)

Ja, eine bewilligte Kur gilt in Österreich als Krankenstand. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers oder auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig, damit er planen kann.

Für Deutschland ist es ähnlich gelagert: Ambulante Kuren gelten als Urlaub, Reha-Aufenthalte als Krankenstand.

Ja, der ärztliche Befund ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung Ihres Versicherungsträgers im Rahmen der Antragstellung. Ihre behandelnden HausärztInnen oder FachärztInnen kennen Ihre Lage am besten und können die Notwendigkeit eines Gesundheitsaufenthalts gut einschätzen.

Natürlich, jederzeit. Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie aktiv auf Gesundheitsvorsorge setzen. Wir beraten Sie gerne zu unseren Therapieangeboten, die individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt werden können. Zusätzlich haben wir Kurpakete zum Fixpreis im Angebot, die Ihren Gesundheitsaufenthalt besonders attraktiv machen. Aus Erfahrung können wir Ihnen zusätzlich den einen oder anderen Tipp geben, wie Ihre Versicherung einen Teil der Behandlungen unterstützen will.

Grundsätzlich kann bei medizinischer Notwendigkeit innerhalb von fünf Jahren maximal zweimal ein Antrag gestellt werden. Bei besonderer medizinischer Begründung wie bei MS-PatientInnen mit häufigen Schüben oder PatientInnen mit Morbus Bechterew ist ein regelmäßigerer Aufenthalt möglich.

Sie haben die Möglichkeit, mit Unterstützung Ihrer behandelnden (Fach-)ÄrztInnen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Für PatientInnen in Deutschland kann in Härtefällen sogar eine Klage vor dem Sozialgericht infrage kommen. Ein neuerlicher Antrag kann bei wesentlicher Verschlechterung Ihres gesundheitlichen Zustands bzw. einer erneuten Erkrankung eingebracht werden. Wir beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie mit unserem langjährigen Wissen.

Nein, nicht direkt. Allerdings können Sie auf Ihrem Antragsformular eine Wunscheinrichtung angeben. Ein wesentliches Argument für einen Aufenthalt im Gesundheitszentrum Bärenhof ist unsere ortsgebundene Radon-Heiltherapie. Meistens wird Ihrem Wunsch nachgekommen. Voraussetzungen sind:

  • Die Partnereinrichtung verfügt über einen direkten Abrechnungsvertrag mit Ihrem Kostenträger.
  • Die Einrichtung bietet die geforderten Therapien in optimaler Qualität für Ihre Indikation an.

Grundsätzlich kann der Aufenthaltsort jedoch nicht selbst gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit eines Einspruchs, wenn Ihre Wünsche nicht berücksichtigt wurden.

Fragen zum Aufenthalt mit Partner

Selbstverständlich gerne! Will Ihre Begleitung auch eine Kur in Anspruch nehmen, muss diese ebenfalls per Antrag beim Versicherungsträger bewilligt werden. Unsere Gäste freuen sich auch oft über Besuch von zu Hause. Für Ihren Kurzaufenthalt während einer Kur im gemeinsamen Zimmer haben wir immer wieder bärige Besuchsangebote für Sie.

Grundsätzlich ist das möglich, wir haben mit zahlreichen österreichischen Versicherungsträgern Verträge zur Direktabrechnung. Somit können wir auch Paare mit unterschiedlichen Versicherungen gemeinsam aufnehmen. Fragen Sie uns zu den Möglichkeiten, die wir individuell für Sie gerne prüfen.

Sollte eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein, besteht die Möglichkeit eine Begleitperson zur Kur zu beantragen. Informieren Sie sich direkt beim zuständigen Versicherungsträger, ob dies in Ihrem speziellen Fall eine Option ist.

Fragen zur Kostenerstattung Ihres Gesundheitsaufenthalts

Wird Ihr Antrag bewilligt, übernimmt der Sozialversicherungsträger auch einen Großteil der Kosten. Abhängig von Ihrem Einkommen kann ein Selbstbehalt auf Sie zukommen, den wir direkt vor Ort im Bärenhof einheben. Weitere Informationen zum Selbstbehalt oder zur Befreiung erhalten Sie auf der Website Ihrer Sozialversicherung.